Grundsätze

Präambel

Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot - und doch gibt es Lebensmittel im Überfluss.
Die Tafeln in Deutschland bemühen sich hier um einen Ausgleich.
Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.

Grundsatz 1

Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.

Durchführungsbestimmung
Die Tafeln können auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben.
Der Schwerpunkt muss auf dem Einsammeln und Ausgeben von Lebensmitteln liegen.
Die Abgabe erfolgt unentgeltlich oder gegen einen geringen Kostenbeitrag, wie z.B. eine Münze pro Haushalt und Ausgabe.
Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und wird von jeder Tafel individuell festgelegt.
Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und des Infektionsschutzgesetzes.

Grundsatz 2

Die Arbeit der Tafeln ist ehrenamtlich und kann - wenn möglich und notwendig - unterstützt werden durch verschieden finanzierte und geförderte Mitarbeiter.

Grundsatz 3

Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Sponsoren unterstützt.

Grundsatz 4

Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.
Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.

Grundsatz 5

Der Name "Tafel" ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. rechtlich geschützt.

Durchführungsbestimmung:
Die Bezeichnung des Vereins oder des Projekts ist der vorangestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen "Tafel" und ggf. e.V., z.B. Berliner Tafel e.V..
Tafeln in Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers als Zusatzinformation verwenden.
Der Name "Tafel" ist schriftlich beim Bundesverband Deutsche Tafel e.V. zu beantragen.
Das Logo des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. sollte von der lokalen Tafel in Form und Farbe ohne jede Veränderung übernommen werden.

Grundsatz 6

Die Arbeit der Tafeln steht immer im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.

Durchführungsbestimmung:
Bei Unstimmigkeiten in der regionalen Tafelarbeit, z. B. bei Tafelneugründungen oder bei bereits bestehenden Tafeln, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Bedürftigen vor Ort angestrebt werden. Ist dies nicht möglich, sind die zuständigen Ländervertreter hinzuzuziehen.
Die Tafeln tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus. Die Tafeln helfen einander mit dem Ziel, die lokale Tafelarbeit wirkungsvoll zu unterstützen.

Grundsatz 7

Die Tafelgrundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.
Die Tafel erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafelgrundsätze.

Grundsatz 8

Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafelgrundsätze.
Bei Nichteinhaltung der Tafelgrundsätze beantragt der Bundesverband in Abstimmung mit dem zuständigen Ländervertreter ein Verfahren zur Aberkennung des Namens "Tafel" und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein "Deutsche Tafel e.V.".

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